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Unterentnahme

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Betrag, um den die Entnahmen eines Betriebsinhabers im Wirtschaftsjahr unter der Summe der in diesem Jahr erzielten Gewinne und der in diesem Wirtschaftsjahr getätigten Einlagen bleiben (§ 4 IVa EStG).

    Anders: Überentnahme.

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