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Revision von Vorvertrag vom 28.02.2013 - 15:14
Vorvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zum späteren Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtende Vereinbarung. Der Vorvertrag muss Einigung über alle wesentlichen Punkte enthalten und i.d.R. unter Beachtung der etwa für den Hauptvertrag bestehenden Formvorschriften abgeschlossen werden.
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