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Wertberichtigungen
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Wertberichtigungsposten; Wertkorrekturen als Posten auf der Passivseite einer Bilanz für zu hoch angesetzte Aktiva. Seit Inkrafttreten des HGB 1985 dürfen Wertberichtigungen zumindest bei Kapitalgesellschaften nicht mehr in der Bilanz ausgewiesen werden, sodass nur noch die direkte Abschreibung (aktivische Absetzung für Abnutzung (AfA)) relevant ist; im Anlagengitter entsprechen die Wertberichtigungen den kumulierten Abschreibungen.
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