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Unternehmerverband
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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durch Zusammenschluss von Unternehmen gebildete Vereinigungen mit unterschiedlicher Zielsetzung (anders: Unternehmenszusammenschluss, Interessengemeinschaft).
Arten:
(1) Berufsverbände zur Pflege beruflicher Interessen und Weiterbildung der Mitglieder.
(2) Fach- und Unternehmungsverbände zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmungen eines Wirtschaftszweiges nach innen und der geschlossenen Vertretung seiner fachlichen und wirtschaftspolitischen Ziele nach außen, z.B.: Wirtschaftsvereinigung der Eisen- und Stahlindustrie, Unternehmerverband Ruhrbergbau, Verband der Chemischen Industrie e.V.
(3) Arbeitgeberverbände als Gegenspieler der Gewerkschaften; diese Unternehmerverbände verfolgen wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele; z.B. Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber-Verbände e.V.
Vgl. auch Verband.
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