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Versicherungsfall

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Leistungsfall. Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers (Versicherungsleistung) aus einem  Versicherungsvertrag auslöst. Wie dieses Ereignis beschaffen sein muss (Auslösung durch bestimmte versicherte Gefahren, Einwirkung auf bestimmte  versicherte Sachen oder Personen, Folgen im Sinne bestimmter  versicherter Schäden), ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag, insbesondere aus den ihm zugrundeliegenden  Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Ab Eintritt des Versicherungsfalls treffen den Versicherungsnehmer verschiedene  Obliegenheiten, wie die Rettungspflicht, Anzeigepflicht, àAuskunftspflicht und Belegpflicht.

     

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