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Versicherungszweig

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    Zusammenfassung großer Gruppen von Versicherungsverhältnissen, die sich nach ihren charakteristischen Merkmalen ähnlich sind, bes. nach der Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs, z.B. nach den versicherten Gefahren (Feuerversicherung) oder Sachen (Maschinenversicherung). Innerhalb der Hauptzweige erfolgt die Anpassung an den individuellen Bedarf durch Versicherungsarten (z.B. industrielle Feuerversicherung) und Versicherungsformen (z.B. Bruchteilversicherung) mit eigenen Bedingungen und Klauseln. Aus kundenorientierten Gesichtspunkten Zusammenfassung mehrerer V. in einer verbundenen Versicherung (z.B. verbundene Hausratversicherung) oder gebündelten Versicherung.

    Im Jahresabschluss des Versicherungsunternehmens muss jeder (Haupt-)V. gesondert ausgewiesen werden.

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