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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    unterschriftliche Verpflichtung (durch Zeichnungsschein) zur Übernahme eines bestimmten Betrags neu ausgegebener, zum Verkauf angebotener Anleihen oder Aktien. Zum Zeichnen wird meist durch einen Prospekt aufgefordert.

    Vgl. auch Überzeichnung, Zeichnungsbedingungen.

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