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Revision von ungewisse Schulden vom 28.02.2013 - 15:38
ungewisse Schulden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schulden, die dem Bestehen und/oder der Höhe nach noch nicht feststehen, bei denen der Kaufmann aber mit einer Inanspruchnahme rechnet. Ungewisse Schulden, die im abgelaufenen Geschäftsjahr begründet sind, sind durch eine Rückstellung in der Bilanz zu berücksichtigen.
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