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ungewisse Schulden

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schulden, die dem Bestehen und/oder der Höhe nach noch nicht feststehen, bei denen der Kaufmann aber mit einer Inanspruchnahme rechnet. Ungewisse Schulden, die im abgelaufenen Geschäftsjahr begründet sind, sind durch eine Rückstellung in der Bilanz zu berücksichtigen.

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    Mindmap "ungewisse Schulden"

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