Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Volksbegehren vom 25.02.2013 - 17:26
Volksbegehren
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
aus der Mitte des Volkes kommender Antrag auf Durchführung eines Volksentscheids oder auf Befassung der Gesetzgebungsorgane mit einem bestimmten Gegenstand. Im Grundgesetz nur im Zusammenhang mit der Neugliederung des Bundesgebietes in Art. 29 IV GG geregelt. Weitergehende Regelungen in den Länderverfassungen (Volksabstimmung).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon