Zitierfähige Version
Veränderungssperre
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
amtliche Bezeichnung für Bausperren nach dem Baugesetzbuch. Eine Veränderungssperre kann von der Gemeinde zur Sicherung der Bauplanung für längstens vier Jahre beschlossen werden mit folgendem Inhalt:
(1) Verbot erheblicher oder wesentlich wertsteigernder Veränderungen der Grundstücke und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist;
(2) Verbot der Errichtung, Änderungen oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, die genehmigungs- oder zustimmungspflichtig sind (§§ 14 ff. BauGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon