Direkt zum Inhalt

Zweckgemeinschaft

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zusammenschluss von mehreren Personen und Unternehmen, die sich (vertraglich) verpflichten, ein gemeinsames Ziel durch Zusammenwirken zu erreichen und die entsprechend erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Eine Zweckgemeinschaft gehört zu den Gesellschaften des BGB (§§ 705 ff. BGB).

    Sonderform: Zollzweckgemeinschaft.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com