Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Verwendungszwecksteuer vom 23.03.2010 - 15:06
Verwendungszwecksteuer
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuer, die nicht in das allgemeine Steueraufkommen eingeht, sondern bestimmten Verwendungen zugeführt werden soll, um allokativen oder distributiven Zielen zu dienen. Durchbrechung des Nonaffektationsprinzips.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon