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Wintergeld
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Leistungen der Bundesagentur für Arbeit an Arbeitnehmer des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, die auf witterungsbedingten Arbeitsplätzen beschäftigt sind.
2. Formen:
(1) Mehraufwands-Wintergeld (§ 175a SGB III) zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar;
(2) Zuschuss-Wintergeld (§ 175a SGB III) für ausgefallene Arbeitsstunden, für die (wegen der über die Winterausfallgeld-Vorausleistung hinausgehenden Arbeitszeitguthaben) im Rahmen der Winterbauförderung kein Saison-Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit geleistet werden muss.
3. Ziel: Das Wintergeld dient wie das Saison-Kurzarbeitergeld der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft.
4. Höhe: Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt bis zu 2,50 Euro je geleisteter Arbeitsstunde. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt ebenfalls 1,00 Euro je Ausfallstunde.
5. Finanzierung: durch eine Umlage der Arbeitgeber.
Vgl. auch Arbeitslosenversicherung.
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