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Wintergeld

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Leistungen der Bundesagentur für Arbeit an Arbeitnehmer des Baugewerbes, die auf witterungsbedingten Arbeitsplätzen beschäftigt sind.

    2. Formen:
    (1) Mehraufwands-Wintergeld (§ 175a SGB III) zur Abgeltung witterungsbedingter Mehraufwendungen für geleistete Arbeitsstunden in der Förderungszeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar;
    (2) Zuschuss-Wintergeld (§ 175a SGB III) in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats März für ausgefallene Arbeitsstunden, wenn zu deren Ausgleich Arbeitszeitguthaben aufgelöst und dadurch die Inanspruchnahme von Saison-Kurzarbeitergeld vermieden wird.

    3. Ziel: Das Wintergeld dient der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft.

    4. Höhe: Das Mehraufwands-Wintergeld beträgt 2,50 Euro je geleisteter Arbeitsstunde. Das Zuschuss-Wintergeld beträgt 1,00 Euro je Ausfallstunde.

    5. Finanzierung: im Baunebengewerbe durch eine Umlage der Arbeitgeber, im Bauhauptgewerbe wird die Umlage zu 60 Prozent von den Arbeitgebern und zu 40 Prozent von den Arbeitnehmern aufgebracht. 

    Vgl. auch Arbeitslosenversicherung.

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