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systematische Auswahl mit Zufallsstart

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auswahlverfahren zur Gewinnung einer uneingeschränkten Zufallsstichprobe (uneingeschränktes Zufallsstichprobenverfahren). Benötigt wird eine lückenlos durchnummerierte Grundgesamtheit. Sind aus N Elementen n auszuwählen und ist N/n ganzzahlig, so wird aus den ersten N/n Elementen eines zufällig ausgewählt (Zufallsstart, z.B. mithilfe einer Zufallszahlentafel). Ist a die Nummer dieses Elements, so gelangen weiter die Elemente mit den Ordnungsnummern

    in die Stichprobe.

    Problematisch ist dieses Auswahlverfahren dann, wenn die Nummerierung der einzelnen Elemente mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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