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Wechselkursrisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: a) Aus der Sicht des Exporteurs umfasst das W. die Abwertung der Fremdwährung, in der er Zahlung erlangen soll, gegenüber seiner eigenen Landeswährung.

    b) Aus der Sicht des Importeurs umfasst das W. die Aufwertung der Fremdwährung, in der er Zahlung zu leisten hat, gegenüber seiner eigenen Landeswährung.

    2. Definitionsprobleme des Ausmaßes: I.Allg. legen die Exporteure (bzw. analog die Importeure) zur Definition von W. und Wechselkurschance denjenigen Wechselkurs zugrunde, mit dem sie ihr Angebot kalkuliert haben. Da jedoch ein Angebot auf Fremdwährungsbasis mit unterschiedlichen Wechselkursen kalkuliert werden kann (z.B. mit dem Devisenkassakurs am Tage der Kalkulation, mit dem Devisenterminkurs, mit dem vom Kalkulierenden für den Zeitpunkt des Zahlungseingangs erwarteten Devisenkassakurs etc.), führt dies zu unterschiedlichen Maßstäben für W. und Wechselkurschance.

    3. Politisches W.: Politisch verursacht ist z.B. das W. eines Exporteurs, wenn das Importland die Devisenzuteilung bzw. den Devisentransfer behindert und der vom Importeur zu zahlende Devisenbetrag ersatzweise in dessen Landeswährung bei der Zentralnotenbank hinterlegt wird, und sodann dieser hinterlegte Landeswährungsbetrag gegenüber der im Kaufvertrag vereinbarten Währung abgewertet wird.

    4. W. als Angebotsrisiko: Als Angebots- bzw. Wettbewerbsrisiko tritt das W. für einen Exporteur in Erscheinung, der in seiner Landeswährung (oder in einer Drittlandwährung) anbietet: Sofern der Importeur mit einer Aufwertung der im Angebot enthaltenen Fremdwährung gegenüber seiner eigenen Landeswährung rechnet, läuft der Exporteur Gefahr, deswegen den Zuschlag nicht zu erhalten.

    5. Sicherungsinstrumente: Den Außenhändlern stehen mehrere Absicherungsalternativen zur Verfügung, die von Devisentermingeschäften, Devisenoptionsgeschäften, Diskontierung von Fremdwährungswechseln (Diskontgeschäft), Aufnahme von Fremdwährungskrediten (Geldmarktkredit) bis zur Forfaitierung und weiteren Sicherungsinstrumenten reichen.

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