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Zulassung von Kraftfahrzeugen (Kfz)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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die für die Teilnahme von Kraftfahrzeugen am öffentlichen Verkehr vorgeschriebene Erlaubnis durch die zuständige Zulassungsstelle. Die Zulassung von Kraftfahrzeugen besteht in der Erteilung der Betriebserlaubnis und der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens. Nach der Zulassung sind zur Überwachung der Verkehrssicherheit in gewissen Abständen Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfungen durch die anerkannten Überwachungsorganisationen vorgeschrieben. Einzelheiten regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vom 3.2.2011 (BGBl. I 139) m.spät.Änd.
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