Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Werkshandelsunternehmung vom 16.02.2018 - 15:37
Werkshandelsunternehmung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
rechtlich selbstständige Handelsunternehmung, die ihre Waren überwiegend von einem oder mehreren Produzenten bezieht, die gemeinsam zu mehr als 50 Prozent am Kapital der Werkshandelsunternehmung beteiligt sind. Verbreitet im Handel mit Eisen und Stahl.
Vgl. auch Verkaufskontor.
Ähnlich: Vertragshändler.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon