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Verbringungsverbot
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Verbot, Gegenstände unter Verstoß gegen ein Strafgesetz, das ihre Einfuhr oder Verbreitung aus Gründen des Staatsschutzes verbietet (§ 86 StGB), in den Bereich der Bundesrepublik Deutschland zu verbringen, z.B. staatsgefährdende Schriften. Einzelheiten regelt das Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote vom 24.5.1961 (BGBl I 607) m.spät.Änd.
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