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Vertragserfüllungsgarantie
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Erfüllungsgarantie; Form der Garantie. Die Vertragserfüllungsgarantie sichert den Besteller/Käufer für den Fall ab, dass der Verkäufer den vertraglich vereinbarten Pflichten nicht oder nur teilweise nachkommt. Im Unterschied zur Liefergarantie und zur Leistungs-Garantie sowie zur Gewährleistungsgarantie, durch die die Erfüllung einzelner spezieller Pflichten abgesichert wird, hat die Vertragserfüllungsgarantie die Gesamterfüllung eines Vertrages zum Gegenstand.
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