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Willensmängel

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Umstände, die die von einer Person abgegebene Willenserklärung nicht als von ihr tatsächlich gewollt erscheinen lassen, z.B. Irrtum, arglistige Täuschung, Drohung.

    Vgl. auch Anfechtung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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