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Warenwechsel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelswechsel, Wechsel, der im Rahmen eines Lieferantenkredits zur Finanzierung von Warenlieferungen sowie Dienstleistungen eingesetzt wird. Dabei stellt der Warenlieferant zur Sicherung seiner Forderung einen Wechsel aus, den der Käufer (Bezogener) akzeptiert. Auf diese Weise wird die übliche Zahlungsfrist verlängert, da der Wechsel meist eine Laufzeit von 90 Tagen hat. Heute eher ungebräuchlich.
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