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Zusatzlast der Besteuerung
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Excess Burden. Last der Besteuerung, die über die eigentliche Zahllast (Steueraufkommen) hinausgeht. Die Zusatzlast der Besteuerung ergibt sich auf Grund der mit der steuerinduzierten Veränderung der relativen Preise zwischen zwei Gütern (Verbrauchsteuern), zwischen Konsum und Ersparnis (Kapitalertragsteuer) sowie zwischen Arbeit und Freizeit (Lohnsteuer). Es kommt zu Substitutionseffekten, die den Haushalt von seiner optimalen Entscheidung abbringen.
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