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Vorgabekosten
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Budgetkosten; die im Rahmen einer Plankostenrechnung den einzelnen Kostenstellen bzw. Kostenträgern des Betriebs aufgrund von Kostenplanungen für einen bestimmten Zeitraum vorher berechneten Sollkosten, die, soweit keine Änderung in der Kostenbewertung (z.B. wegen erheblicher Änderung der Marktpreise und des Beschäftigungsgrades) eintreten, nicht überschritten werden sollen. Sie werden einem Kostenverantwortlichen vorgegeben.
Vgl. auch Plankosten, Sollkosten.
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