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Revision von Umgehung vom 27.08.2009 - 08:38
Umgehung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermeidung einer zwingenden rechtlichen Folge oder einer im Gesetz angedrohten Strafe oder einer Leistungsverpflichtung durch Inanspruchnahme missbräuchlicher rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten.
Beispiel: Steuerumgehung.
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