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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
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seit dem 2.7.2001 neugegründete Gewerkschaft, die die rechtliche Nachfolge der fünf Gründungsorganisationen
der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), der Deutschen Postgewerkschaft (DPG), der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), der Industriegewerkschaft Medien (IG Medien) und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehrt (OTV)
angetreten hat mit Sitz in Berlin.
Ziele: Interessenvertretung der Mitglieder in wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, beruflichen und kulturellen Fragen.
Organisatorische Gliederung: Landesbezirke sowie Bezirke und Ortsgruppen.
Organe:
(1) Bundeskongress; das höchste Organ von ver.di, legt die Grundsätze der Gewerkschaftspolitik fest und tritt alle vier Jahre zusammen.
(2) Bundesvorstand mit 16 Mitgliedern; hat die Geschäftsführung inne und nimmt die wirtschaftlichen, sozialen und beruflichen Interessen der Mitglieder bei der Gestaltung der Gehalts- und übrigen Arbeitsbedingungen wahr, z.B. durch den Abschluss der Tarifverträge.
(3) Gewerkschaftsrat, bildet zwischen den Bundeskongressen das höchste Organ.
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