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Wertschöpfung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
1. Begriff: die in einzelnen Wirtschaftsbereichen erbrachte wirtschaftliche Leistung. Seit der Revision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) in 2005 werden nicht mehr die Marktpreise, sondern die Herstellpreise zugrunde gelegt, da in den Marktpreisen oft Gütersteuern und Gütersubventionen einfließen. Um den Einfluss des Staates auf die Preise herauszurechnen, wird die Wertschöpfung zu Herstellpreisen ermittelt.
a) Die Bruttowertschöpfung wird bei Marktproduzenten als Differenz zwischen dem Produktionswert (zu Herstellpreisen) und den Vorleistungen berechnet. Sie ist prinzipiell frei von Doppelzählungen.
b) Soweit der Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck sich als Nichtmarktproduzenten betätigen, wird die Bruttowertschöpfung durch Addition der Aufwandsposten (Arbeitnehmerentgelt, Abschreibungen) ermittelt.
c) Auch für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen gilt eine besondere Berechnungsmethode. So werden bei den Banken neben Verkäufen, Provisionen und Gebühren eine unterstellte Bankgebühr aus der Differenz zwischen Soll- und Habenzinsen berücksichtigt.
Grund: Zinsen und Versicherungsprämien werden nicht als Verkäufe von Dienstleistungen angesehen.
2. Inhaltlich hat der Begriff der Wertschöpfung in seiner Geschichte zahlreiche Wandlungen durchgemacht. So ließen z. B. die Physiokraten nur die Leistung der landwirtschaftlichen Urproduktion und des Bergbaus als Wertschöpfung gelten. Auch das für Zentralplanungswirtschaften konzipierte, praktisch aber nicht mehr verwendete „Material Product System“ (MPS) stellt lediglich auf die Erzeugung materieller Güter ab und lässt die Dienstleistungen der nicht-materiellen Sphäre außer Acht. Demgegenüber geht das jetzt fast ausschließlich verwendete „System of National Accounts“ (SNA) der Vereinten Nationen von einem umfassenden Produktionsbegriff aus, der prinzipiell die Gesamtheit der erzeugten Waren und Dienstleistungen beinhaltet. Dazu rechnen also auch unentgeltlich abgegebene Dienstleistungen des Staates und der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, aber nicht z.B. Arbeit für den eigenen Haushalt oder ehrenamtliche Tätigkeit.
Betriebswirtschaftslehre
1. Begriff: Beitrag eines Unternehmens zum Volkseinkommen.
2. Die Wertschöpfungssrechnung kann aus der Brutto-Erfolgsrechnung (Erfolgsrechnung) entwickelt werden. Das vom Betrieb erzeugte Gütereinkommen ergibt sich aus den gesamten Erlösen (den nach außen abgegebenen Güterwerten), von denen die „Vorleistungskosten“ (die von außen hereingenommenen Güterwerte, d.h. Leistungen vorgelagerter Produktionsstufen) abgezogen werden. Das vom Betrieb erzeugte Gütereinkommen ist gleich dem vom Betrieb erzeugten Geldeinkommen, der Summe von Arbeitserträgen, Gemeinerträgen (Steuern und Abgaben) und Kapitalerträgen (Saldo).
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