Direkt zum Inhalt

Wanderlager

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vorübergehend errichtete, feste, offene Verkaufsstätte (Laden, Magazin etc.), meist zur Veräußerung einer größeren, oft aus Insolvenzen, Zwangsversteigerungen u.Ä. übernommenen Warenmenge. Die Veranstaltung eines Wanderlagers, auf die durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen unteren Verwaltungsbehörde anzuzeigen. Mit der Anzeige sind Wortlaut und Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger, nicht wahrheitsgemäßer oder nicht vollständiger Anzeige Untersagung (§ 56a GewO).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com