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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Allgemein: Zeitpunkt mit der Bedeutung, dass bis dahin spätestens bzw. von da an frühestens ein Ereignis eintreten soll.
2. Bürgerliches Recht: Frist.
3. Prozessordnung: der zur Verhandlung der Streitsache bestimmte Zeitpunkt.
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