Zitierfähige Version
- Revision von Versichertenälteste vom 14.03.2023 - 12:43
- Revision von Versichertenälteste vom 12.01.2021 - 11:40
- Revision von Versichertenälteste vom 08.05.2020 - 13:17
- Revision von Versichertenälteste vom 19.02.2018 - 16:32
- Revision von Versichertenälteste vom 01.08.2017 - 17:20
- Revision von Versichertenälteste vom 12.09.2016 - 11:04
- Revision von Versichertenälteste vom 31.08.2015 - 11:31
- Revision von Versichertenälteste vom 06.06.2014 - 10:44
- Revision von Versichertenälteste vom 23.10.2013 - 09:47
- Revision von Versichertenälteste vom 15.11.2012 - 11:18
- Revision von Versichertenälteste vom 03.08.2010 - 14:41
- Revision von Versichertenälteste vom 17.09.2009 - 13:48
- Revision von Versichertenälteste vom 30.07.2009 - 15:17
Versichertenälteste
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
bei den Rentenversicherungsträgern (z.T. auch bei Krankenkassen) Mittler zwischen den Versicherten und dem Sozialversicherungsträger.
Rechtsgrundlage: § 39 SGB IV und Satzungsrecht der Versicherungsträger.
Aufgabe: Versichertenälteste haben die Versicherten und die Leistungsberechtigten zu beraten und zu betreuen.
Charakterisierung: Sie werden gewählt, üben ein Ehrenamt aus, erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung und haften für Verschulden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon