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Subventionsbericht
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nach § 12 StabG alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorzulegender Bericht über Höhe und Entwicklung der Subventionen, gegliedert nach Aufgabenbereichen, Subventionsarten und Subventionsgebern; Instrument der Subventionskontrolle. Bei den Subventionsarten unterscheidet der Subventionsbericht nach Erhaltungssubventionen (z.B. Steinkohlebergbau), Anpassungssubventionen (z.B. landwirtschaftlicher Strukturwandel) und Förderungs- oder Wachstumssubventionen (z.B. Airbus). Im Subventionsbericht wird nicht von Subventionen, sondern von „Finanzhilfen und Steuervergünstigungen“ gesprochen; neben den Subventionen im eigentlichen Sinn sind auch Vermögenstransfers und Steuervergünstigungen sowie einige Ausgaben an private Haushalte enthalten.
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