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Revision von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 08.06.2009 - 11:04
- Revision von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 19.02.2018 - 16:23
- Revision von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 19.10.2017 - 15:07
- Revision von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 28.01.2013 - 11:33
- Revision von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 18.08.2010 - 12:42
- Revision von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 08.06.2009 - 11:04
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vom 9.12.2004 (BGBl I 3235) mit Wirkung zum 1.1.2005 errichtet. Einher ging die Auflösung der Bundesvermögensverwaltung und der Bundesforstämter, deren Aufgaben und Personal übernommen wurde. Wichtigste Aufgaben: Verwertung von dem Bund gehörenden Grundstücken, Verwaltung der Dienstliegenschaften des BMF, Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke, Wahrnehmung der Grundstücksinteressen der Gaststreitkräfte, Zahlung von Fluglärmentschädigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz, forstliche Bewirtschaftung der Bundesliegenschaften.
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