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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) vom 9.12.2004 (BGBl. I 3235) mit Wirkung zum 1.1.2005 errichtet. Einher ging die Auflösung der Bundesvermögensverwaltung und der Bundesforstämter, deren Aufgaben und Personal übernommen wurde. Wichtigste Aufgaben: Verwertung von dem Bund gehörenden Grundstücken, Verwaltung der Dienstliegenschaften des BMF, Deckung des Grundstücks- und Raumbedarfs für Bundeszwecke, Wahrnehmung der Grundstücksinteressen der Gaststreitkräfte, Zahlung von Fluglärmentschädigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz, forstliche Bewirtschaftung der Bundesliegenschaften.

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