Zitierfähige Version
- Revision von Mitversicherung vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Mitversicherung vom 09.11.2017 - 16:35
- Revision von Mitversicherung vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Mitversicherung vom 28.09.2011 - 09:57
- Revision von Mitversicherung vom 03.02.2010 - 10:43
- Revision von Mitversicherung vom 02.09.2009 - 15:44
Mitversicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Gemeinsame anteilsmäßige Absicherung ein und desselben Risikos eines Versicherungsnehmers durch mehrere Versicherer auf der Erstversicherungsebene.2. Anwendungsbereiche: Bedeutung erlangt die Mitversicherung speziell bei der Abdeckung von Großrisiken, hauptsächlich in der industriellen Sachversicherung (Industrieversicherung) und in der Transportversicherung. Siehe auch Führungsklausel.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon