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Mitversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: gemeinsame anteilsmäßige Absicherung ein und desselben Risikos eines Versicherungsnehmers durch mehrere Versicherer auf der Erstversicherungsebene.
2. Merkmal: Bedeutung erlangt die Mitversicherung speziell bei der Abdeckung von Großrisiken, hauptsächlich in der industriellen Sachversicherung oder in der Transportversicherung.
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