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Underwriting

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zeichnungsentscheidung im Erst- und Rückversicherungsgeschäft. Dazu gehören auch die Prüfung und Einschätzung von (Rück-)Versicherungs­risiken einschl. der Festsetzung einer angemessenen Prämie.

    2. Zielsetzung: Der Zweck des Underwriting besteht darin, das Versicherungsgeschäft so zu steuern, dass es einerseits für den (Rück-)Versicherten recht und billig, andererseits für den (Rück-)Versicherer profitabel und risikotragfähig ist.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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