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Erstversicherer
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Der Erstversicherer schließt ein Versicherungsgeschäft ("direktes Geschäft") mit einem Endkunden (natürliche oder juristische Person) ab. – 2. Merkmale: Gegenstand der Versicherung ist die Übernahme von Risiken gegen Prämie. Der Erstversicherer kann sein resultierendes versicherungstechnisches Risiko bei einem weiteren Versicherer (Rückversicherer) in Rückdeckung geben (Zedent, Zession, Zessionär).
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