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Zensus 2011
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1. Begriff: Für das Jahr 2011 ist ein gemeinschaftsweiter Zensus in der Europäischen Union vorgesehen. Gemäß einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2008 sind die Mitgliedsstaaten zur Erhebung von Daten gemäß einem vorgegebenen Merkmalskatalog verpflichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass die erhobenen Daten innerhalb der EU vergleichbar sind.
2. Gesetzliche Grundlage in Deutschland für den Zensus 2011 ist das Zensusvorbereitungsgesetz 2011, das am 13.12.2007 in Kraft trat. Mit dem neuen Zensus werden aktuelle Zahlen zu Bevölkerung, Wohnsituation und Erwerbsleben erhoben. Eine neue Erhebung dieser Daten ist dringend notwendig, da die gegenwärtigen Zahlen auf Fortschreibungen der letzten Volkszählungen (1981 in der ehemaligen DDR und 1987 im früheren Bundesgebiet) zurückgehen und somit durch zunehmende Ungenauigkeiten in den Fortschreibungen sowie Ereignisse wie der Wiedervereinigung beeinflusst sind.
3. In Deutschland wird im Rahmen des Zensus 2011 ein Verfahren angewandt werden, das von der Vorgehensweise der bisherigen Volkszählungen abweicht, in denen alle Haushalte in Form einer Vollerhebung befragt wurden. Der Zensus 2011 wird als registergestütztes Verfahren stattfinden, es werden also Daten aus bestehenden Verwaltungsregistern, bspw. der Meldebehörden oder der Bundesagentur für Arbeit, genutzt werden. Daten zu Wohnungen und Gebäuden müssen postalisch bei den Eigentümern erfragt werden, da sie nicht flächendeckend in den Verwaltungsregistern erfasst sind. Zusätzlich müssen Informationen zu Ausbildung und Erwerbstätigkeit sowie Bildung in Form von repräsentativen Stichproben bei einem Teil der Bevölkerung erhoben werden. Durch die Vollerhebungen der früheren Volkszählungen konnten tief gegliederte Ergebnisse von hoher Genauigkeit produziert werden, allerdings verbunden mit hohem zeitlichem und finanziellem Aufwand. Die Umstellung auf die registergestützte Vorgehensweise senkt die Kosten und reduziert die Belastung der zu befragenden Bevölkerung.
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