Direkt zum Inhalt

KStH

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abk. für Körperschaftsteuer-Hinweise; die amtlichen Hinweise (H) zur richtigen Anwendung des Körperschaftsteuergesetzes, die in gängigen Textausgaben i.d.R. in unmittelbarem Zusammenhang mit den amtlichen Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR) veröffentlicht sind. Anders als die Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR), die Regelungscharakter haben, weisen die KStH nur auf Aspekte hin, die durch Rechtsprechung oder anderweitig bereits geklärt sind und bei der Anwendung der betreffenden Vorschrift beachtet werden sollten. Aufgebaut sind die KStH - wie alle entsprechenden amtlichen Hinweise - nach Stichworten, die den entsprechenden Richtlinienstellen beigeordnet sind; zitiert werden sie, indem die Fundstelle und das Stichwort angegeben werden (Beispiel: H2 KStH "Beginn der Steuerpflicht").

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com