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Rürup-Rente
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Steuerlich geförderte, private, kapitalgedeckte Altersvorsorge (seit 2005).
2. Merkmale: Die Beiträge zur Rürup-Rente können über Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, gleichzeitig unterliegen die ausgezahlten Renten in gleichem Umfang der Besteuerung. Förderbar sind nur Verträge auf eine Leibrente. Prämien bzw. Renten verfallen mit dem Tod des Versicherten.
Vgl. auch Basisrente.
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