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Rürup-Rente

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Steuerlich geförderte, private, kapitalgedeckte Rente. Zählt mit Blick auf die Schichten der Altersvorsorge zur Basisversorgung.

    2. Merkmale: Die Beiträge zur Rürup-Rente können über Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden, gleichzeitig unterliegen die ausgezahlten Renten in gleichem Umfang der Besteuerung. Förderungsfähig sind nur Verträge auf eine Leibrente. Diese ist nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. Allerdings können bei Rentenbeginn bis zu 30 % als Teilrente in Anspruch genommen werden. Die Auszahlung der Versorgungsleistungen erfolgt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Prämien bzw. Renten verfallen mit dem Tod des Versicherten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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