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Todesursachenstatistik
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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jährliche Vollerhebung zur Erfassung der Sterbefälle. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 14.3.1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 19.2.2007 (BGBl. I S. 122). Die Daten werden entsprechend der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD) aufbereitet. Basis der Statistik sind die Todesbescheinigungen der Ärzte, die ggf. durch die zuständigen Standesämter ergänzt werden, es handelt sich somit um eine Sekundärstatistik. Erhoben werden die Todesursachen, die als primäre Ursache für den Tod angesehen werden. Die Darstellung der Daten erfolgt absolut und standardisiert. Zweck der Todesursachenstatistik ist die Bereitstellung von Daten für wichtige Indikatoren im Bereich der Gesundheit, beispielsweise Sterbeziffern. Sie ermöglicht die Durchführung intertemporaler und interregionaler Vergleiche der Sterblichkeit und stellt somit wichtige Informationen für beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation, die Europäische Kommission, die OECD sowie Gesundheits- und Sozialministerien oder auch medizinische Einrichtungen bereit.
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