Direkt zum Inhalt

Todesursachenstatistik

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    jährliche Vollerhebung zur Erfassung der Sterbefälle. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 14.3.1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Art. 2 XIII des Gesetzes vom 19.2.2007 (BGBl. I S. 122). Die Daten werden entsprechend der „Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“ (ICD) aufbereitet. Basis der Statistik sind die Todesbescheinigungen der Ärzte, die ggf. durch die zuständigen Standesämter ergänzt werden, es handelt sich somit um eine Sekundärstatistik. Erhoben werden die Todesursachen, die als primäre Ursache für den Tod angesehen werden. Die Darstellung der Daten erfolgt absolut und standardisiert. Zweck der Todesursachenstatistik ist die Bereitstellung von Daten für wichtige Indikatoren im Bereich der Gesundheit, bspw. Sterbeziffern. Sie ermöglicht die Durchführung intertemporaler und interregionaler Vergleiche der Sterblichkeit und stellt somit wichtige Informationen für bspw. die Weltgesundheitsorganisation, die Europäische Kommission, die OECD sowie Gesundheits- und Sozialministerien oder auch medizinische Einrichtungen bereit.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com