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Solvency I
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1. Begriff: Aktuelle aufsichtsrechtliche Vorschriften zum europäischen Solvabilitätssystem, die sich auf Basis des „Müller-Berichts“ aus den europäischen Richtlinien 2002/13/EG für die Schadenversicherung und 2002/83/EG für die Lebensversicherung ergeben und über § 53c VAG i.V.m. der KapitalaustattungsVO in das deutsche Recht übertragen wurden.
2. Merkmale: Das Solvabilitätssystem nach Solvency I führt weit gehend das tradierte europäische Solvabilitätssystem fort, das auf dem Vergleich von Ist-Solvabilität und Soll-Solvabilität basiert. Die Umsetzung von Solvency I brachte neben erhöhten Informationsbereitstellungserfordernissen insbesondere die Notwendigkeit mit sich, die Solvabilität nicht nur zum Jahresabschlussstichtag, sondern zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.
3. Probleme: Siehe Solvabilitätsspanne.
4. Aktuelle Entwicklungen: Im Rahmen von Solvency II soll die Berechnung der aufsichtsrechtlich geforderten Solvabilitätsmittel durch ein betriebswirtschaftlich fundiertes Standardmodell oder durch interne Modelle für einzelne Versicherungsunternehmen ersetzt werden. Darüber hinaus wird im Ansatz von Solvency II die Versicherungsaufsicht um qualitative Aufsichtselemente und verstärkte Offenlegungsvorschriften zur Stärkung der Marktdisziplin ergänzt.
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