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Validierung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Validierung im Sinne von EMAS (EMAS-VO): Zeichnung der Umwelterklärung durch den prüfenden Umweltgutachter, Eintragung in das öffentliche Register, Ausstellung der Registrierungsurkunde, Registrierung nach EMAS bescheinigt auch die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2004 Kap. 4. Vgl. auch Umweltmanagementsystem.

     

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