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Validierung
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1. Begriff: Der Begriff Validierung beschreibt im Zusammenhang mit dem Umweltmanagement einen Prozessabschnitt eines Umweltmanagementsystems nach EMAS-VO.
2. Durchführung: Die Validierungsphase umfasst die Zeichnung der Umwelterklärung durch den prüfenden Umweltgutachter, die Eintragung in das öffentliche Register und die Ausstellung der Registrierungsurkunde. Die Registrierung nach EMAS bescheinigt auch die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 14001:2004 Kap. 4.
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