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Risikotransformation
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1. Begriff: Aus der Übernahme von Risiken (Risiko) infolge des für den Versicherungsvorgang zentralen Risikotransfers ist das Versicherungsunternehmen selbst einem zentralen Risiko ausgesetzt, dem versicherungstechnischen Risiko. Das Versicherungsunternehmen bedarf einer hohen Eigensicherheit, damit das Versicherungsschutzversprechen seine Schutzwirkung entfalten kann. Durch systematischen Einsatz des Instrumentariums der Risikopolitik, insbesondere des Risikoausgleichs, ist das Versicherungsunternehmen in der Lage, eine Risikotransformation dergestalt zu bewirken, dass das resultierende versicherungstechnische Risiko für das Versicherungsunternehmen ein bestimmtes Maß (Verlustwahrscheinlichkeit) nicht überschreitet (Bedingung des „tragbaren Risikos“) und die hohe Eigensicherheit des Unternehmens nicht gefährdet ist.
2. Merkmale: Aus dem kollektiven Aspekt der Risikotransformation resultiert der Effekt, dass bei einem fixierten Sicherheitsniveau des Versicherungsunternehmens der versicherte Gesamtschaden im Kollektiv günstiger finanziert werden kann als für ein Einzelrisiko und damit für den Versicherungsnehmer der Versicherungsschutz günstiger zu erwerben ist. Dieser Effekt (Versicherungseffekt 2. Ordnung) stellt aus Sicht der Versicherungsnehmer einen zentralen Nutzen der Versicherungsnahme dar.
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