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fakultative Rückversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fallweise Beteiligung des Rückversicherers an einem bestimmten, vom  Erstversicherer übernommenen Risiko, das der Rückversicherer individuell prüfen kann. Die  Rückversicherung kann hier im Wege des proportionalen Rückversicherungsvertrags oder  der Schadenexzedenten-Rückversicherung erfolgen. Gegensatz zur  obligatorischen Rückversicherung (auch Vertragsrückversicherung), ferner abzugrenzen von der  fakultativ-obligatorischen Rückversicherung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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