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Breitbandkabelverteilnetz
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Bei Breitbandkabelverteilnetzen (BKVN), die im dt. Sprachraum auch als Rundfunkverteil-, (Kabel-)Fernseh-/ TV-Netze oder, verkürzt, Kabelnetze bezeichnet werden, handelt es sich um Telekommunikationsnetze, die ursprünglich zur unidirektionalen Verteilung von Fernseh- und Radiosignalen unter Einsatz von unterirdisch verlegten Koaxialkabeln zur Anbindung von Endkunden/ privaten Haushalten/ Wohneinheiten mit Datentransportgeschwindigkeiten von mehr als 2 Mbit/s (= Breitbandübertragung) errichtet wurden. Durch technische Fortschritte und die Öffnung der Märkte für Telekommunikationsnetze und -dienste fürden Wettbewerb haben BKVN seit der zweiten Hälfte der 1990er-Jahre für die Telekommunikations- und Medienwirtschaft an Bedeutung gewonnen, da sie auch als alternative Transportplattform für Datendienste mit hohem Bandbreitenbedarf, für Sprachtelefonie und für neue Mediendienste, wie etwa die Bereitstellung eines Spielfilms aufgrund der Anforderung eines einzelnen Haushaltes, nutzbar sind. Das in BKVN eingesetzte technische Medium Koaxialkabel, das aus mehreren konzentrisch angeordneten Leitern besteht, lässt u.a. aufgrund seiner guten Abschirmung gegen externe Störungsquellen hohe Übertragungsraten von bis zu 1 Gbit/s zu, zeichnet sich aber auch durch eine starke Signaldämpfung und damit durch die Notwendigkeit des häufigeren Einsatzes von Signalverstärkern bei der Überbrückung längerer Strecken aus. BKVN werden in vielen Industriestaaten als „Netzinseln“ primär in Ballungszentren betrieben, hingegen aus Kostengründen kaum zur Rundfunkversorgung privater Haushalte in dünn besiedelten Regionen verwendet. Größere BKVN-Inseln wurden in Kanada bzw. den USA bereits seit den 1950er- bzw. 1970er-Jahren betrieben.
In Deutschland wurden erste Tests mit BKVN zur Bereitstellung von Rundfunkdiensten jeweils für eine kleine Zahl von Wohneinheiten Mitte der 1970er-Jahre durchgeführt. Erst in der ersten Hälfte der 1980er-Jahre begann der Bund – primär motiviert durch das medienpolitische Ziel der Förderung privater Rundfunkunternehmen zur Erhöhung der Angebotsvielfalt – in großem Umfang damit, die Telekommunikationssparte der damaligen Deutschen Bundespost in großem Ausmaß in die Errichtung von BKVN in Deutschland investieren zu lassen. Mitte 2009 bezogen in Deutschland 49,9 Prozent aller Haushalte (= 37,4 Mio.) Rundfunkprogramme über ein BKVN; bei 43,1 Prozent der Haushalte erfolgte die Rundfunkanlieferung über Satellitenempfangsanlagen, bei 6,2 Prozent über klassische (Dach-)Antennenanlagen und bei den verbleibenden 0,8 Prozent über DSL-Netze.
In Deutschland betriebene BKVN werden in vier Ebenen gegliedert (siehe Abbildung).
Netzebene 1 (NE 1) umfasst als überregionaler Netzabschnitt den Signaltransport vom Rundfunkstudioausgang bis zu einer Schaltstelle des Unternehmens Deutsche Telekom (DT).
Auf Netzebene 2 (NE 2) wird das Signal von der DT-Schaltstelle zu einem Sender weitergeleitet und von dort häufig per Satellit zu verschiedenen regionalen Empfangsstellen transportiert, die jeweils mit einer Breitbandkabel-Verteilstelle verbunden sind. Von dort wird das Signal zu einer übergeordneten Breitbandkabel-Verstärkerstelle weitergeleitet, die wiederum mit benutzerseitigen Breitbandkabel-Verstärkerstellen als Grenzpunkten zwischen den NE 3 und 2 verbunden sind. Auf der NE 2 sind als Leistungsanbieter Telekommunikationsnetzbetreiber wie die DT oder Satellitenbetreiber wie die Societé Européenne des Satellites tätig.
Die Netzebene 3 (NE 3) wird durch das typischerweise auf öffentlichem Grund baum- oder sternförmig verlegte örtliche Verteil- oder Zugangsnetz gebildet und endet an einem Übergabepunkt zu Hausverteilanlagen. Zur Anhebung der Signalpegel werden auf der NE 3 in bestimmten Abständen Verstärker hintereinander eingesetzt. Die NE 3 basierte ursprünglich komplett auf Koaxialkabeln. Ab Mitte der 1990er-Jahre begannen jedoch etliche BKVN-Betreiber auf aktiven Strecken zwischen der benutzerseitigen Breitbandkabel-Verstärkerstelle und der Endabzweigung zu sog. „passiven D-Linien“ (siehe Abbildung) damit, Koaxial- durch Glasfaserkabel zu ersetzen, da diese bei geringerer Signaldämpfung höhere Datenübertragungsgeschwindigkeiten pro Kanal oder eine größere Kanalzahl erlauben. Bei der Errichtung solcher als „Hybrid-Fiber-Coax-(HFC-)Netze“ bezeichneten Konfigurationen wurde die NE 3 zumeist auch so verändert, dass ein Signaltransport nicht mehr nur wie bisher zu Endkunden hin, sondern auch von Endkunden weg stattfinden kann. Diese Rückkanalfähigkeit ist eine technische Voraussetzung dafür, dass über BKVN neben massenmedialen, unidirektionalen Verteilkommunikationsangeboten auch bidirektionale Individualtelekommunikationsdienste wie ein schneller Internetzugang, ein Abruf von Filmen oder (Kabel-)Telefonie vermarktet werden können. Die NE 3 wurde bis zum Jahr 2000 nahezu ausschließlich von der DT (bzw. deren Rechtsvorgängern) betrieben. In der ersten Hälfte des Jahres 2000 verkaufte die DT Mehrheitsbeteiligungen an ihren NE 3-BKVN in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg sowie in Hessen an zwei ausländische Investorengruppen. Ihre übrigen sechs regionalen BKVN-Gesellschaften (Bayern, Berlin/ Brandenburg, Bremen/ Niedersachsen, Hamburg/ Schleswig-Holstein/ Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz/ Saarland und Sachsen/ Sachsen-Anhalt/ Thüringen) gab die DT Anfang 2003 an eine internationale Gruppe von Finanzinvestoren ab. Mitte 2007 verteilten sich 90,6 Prozent der 18,5 Mio. Kabel-TV-Haushalte in Deutschland auf die drei großen NE 3-Betreiber Kabel Deutschland (51,6 Prozent), Unitymedia (26,6 Prozent) und Kabel BW (12,4 Prozent). Allerdings ist die finanzielle Lage der drei großen NE 3-Betreiber im Jahr 2010 nicht unproblematisch, sodass unverändert Konsolidierungsbedarf besteht.
Die Netzebene 4 (NE 4) umfasst die koaxialkabelbasierte Signalverteilung vom Übergabepunkt bis zur Anschlussdose in der Wohnung eines Rundfunknutzers. Sie beinhaltet bei Mehrfamilienhäusern/ Wohnanlagen die auf privatem Grund erfolgende Verteilung innerhalb der Häuser/ Anlagen bis zu den Anschlussdosen der versorgten Wohneinheiten. Auf der NE 4 teilen sich – anders als in herkömmlichen Teilnehmeranschlussnetzen für Telefondienste – mehrere Haushalte die verfügbare Bandbreite des Koaxialkabels, da nicht jede Wohneinheit über ein separates Kabel an den Übergabepunkt angeschlossen wird. Diese „Shared Medium Konfiguration“ hat zur Folge, dass immer dann, wenn Wohneinheiten nicht mehr nur das gleiche Rundfunksignal empfangen, sondern unterschiedliche Daten abrufen oder senden, die einem Haushalt für über den reinen Rundfunkempfang hinausgehende und für andere Telekommunikationsdienste zur Verfügung stehende Bandbreite in Abhängigkeit von der Zahl der Wohneinheiten schwankt, die in einem BKVN der Ebene 4 gerade auch solche anderen Dienste nachfragen. Als NE 4-Betreiber sind in Deutschland mehrere Tausend Unternehmen aktiv. Vor dem Verkauf ihrer neun regionalen BKVN-Gesellschaften kontrollierte die DT als NE 4-Betreiber Endkundenbeziehungen zu circa sechs Mio. Haushalten, die mit der Desinvestition der Gesellschaften auf die neuen Eigentümer übergingen. Ende 2007 wurde für etwa sechs Mio. Haushalte der NE 4-Betrieb von Unternehmen der Wohnungswirtschaft und für die übrigen 15,5 Mio. von anderen, häufig mittelständischen Anbietern wahrgenommen. Von allen in Deutschland an BKVN angeschlossenen Haushalten wurden Mitte 2007 circa 3,0 Mio. von NE 4-Betreibern versorgt, die nicht die Ebene 3 der BKVN bzw. nicht die Käufer der regionalen BKVN der DT zur Signalheranführung nutzten, sondern andere Zuführungslösungen (z.B. Satellit, Netze von lokalen Telekommunikationsunternehmen) realisierten.
In BKVN wurde in Deutschland zunächst der Frequenzbereich von 47-300 MHz zur Übertragung von bis zu 28 analogen Fernsehprogrammen über Kanäle zu je 7 MHz und von bis zu 27 analogen UKW-Radioprogrammen sowie digitalen Satellitenradioprogrammen genutzt. Bis Ende 1998 wurden nahezu alle BKVN in Deutschland technisch so verändert, dass die Übertragung von 18 zusätzlichen Kanälen zu je 8 MHz, die ursprünglich für digitale Fernsehprogramme vorgesehen waren, im Frequenzfenster von 302-446 MHz (= Hyperband) möglich wurde. An verschiedenen Standorten bauten BKVN-Betreiber ihre Infrastruktur weiter zur Nutzung des Frequenzbandes von 470-606 MHz (= Band IV) mit 17 Kanälen à 8 MHz aus. Darüber hinaus gab es bis Anfang 2003 einige großstädtische BKVN (z.B. in Berlin oder Leipzig), in denen u.a. durch Einbau neuer Verstärker das Frequenzband von 606-862 MHz (= Band V) mit weiteren 32 Kanälen zu 8 MHz technisch verwendbar gemacht und z.T. mit einem Rückkanal für interaktive Telekommunikations- und Mediendiensten ausgestattet wurde.
Im europäischen Vergleich nahm Deutschland Mitte 2009 mit einer Kabelmodem-Durchdringung von 5,9 Prozent Kabelmodem-Anschlüssen pro 100 Haushalte eher einen der hinteren Plätze ein. Zum gleichen Zeitpunkt belief sich die entsprechende Quote in den Niederlanden auf 32,0 Prozent und in der Schweiz auf 24,8 Prozent. Auch Ende 2009 war in Deutschland die Penetration von unter Einsatz von Kabelmodems (Modem) über BKVN bereitgestellten schnellen Internetzugängen mit einem Anteil von 10,7 Prozent an allen Breitbandanschlüssen nicht herausragend hoch. Diese niedrige Durchdringung lässt sich nicht allein auf Bandbreitennachteile gegenüber anderen Zugangsnetzen zurückführen, da in BKVN unter Einsatz von EuroDOCSIS 3.0-Technik Bandbreiten aus dem BKVN hin zum Kunden mit bis zu 120 Mbit/s bzw. vom Kunden in das BKVN mit bis zu 5,0 Mbit/s erreicht werden können, die deutlich über den bei VDSL- oder ISDN-Telefonnetzanschlüssen (xDSL) möglichen Bandbreiten liegen.
Hauptgründe für die bis etwa 2004 in Deutschland geringen Investitionen in den Ausbau von BKVN für das Angebot von zusätzlichen Diensten wie Internetzugang, Telefonie, Filmverteilung, oder digitales (Pay-)Fernsehen waren
(1) der Betrieb von BKVN der Ebenen 3 und 4 durch unterschiedliche Unternehmen,
(2) die geringe Finanzkraft vieler kleiner NE 4-Betreiber,
(3) die lange Dauer des Verkaufsprozesses der DT-BKVN,
(4) der Wettbewerbsdruck auf Betreiber von BKVN durch Betreiber herkömmlicher Telefonnetze,
(5) die Unklarheiten im Hinblick auf Zugangssystemstandards für digitale Rundfunk- und weitere Telekommunikationsdiensteangebote und
(6) die kartell- und medienrechtlichen Rahmenbedingungen der Rundfunkwirtschaft. Letztere wirken in Deutschland einer aus betriebswirtschaftlicher Sicht attraktiven stärkeren vertikalen Integration von Betreibern von BKVN einerseits und Rundfunkprogrammunternehmen sowie Film- und Musikproduzenten andererseits entgegen. Zudem belassen sie NE 4-Betreibern von BKVN nur stark eingeengte Dispositionsfreiheiten bezüglich der gewinnorientierten Zusammenstellung von Endkunden offerierten Rundfunkprogrammpaketen. Der deutsche Medienrechtsrahmen beschränkt Betreiber von BKVN somit bislang weitgehend auf die Funktion eines Signaltransporteurs/ -spediteurs, für den in dieser Rolle BKVN-Modernisierungsinvestitionen oft schwer betriebswirtschaftlich zu rechtfertigen sind. Demgegenüber haben Betreiber von BKVN in vielen Ländern wie etwa den USA größere medienrechtliche Spielräume, um investitionsstimulierende strategische Wettbewerbsvorteile durch eine Positionierung als integrierter Vermarkter aufzubauen, der Inhalte z.T. selbst herstellt, über BKVN transportiert und sie in kundengruppenspezifisch gebildeten Paketen anbietet.
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